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   OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 1 U 102/04   

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OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 1 U 102/04 (https://dejure.org/2006,4576)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.2006 - 1 U 102/04 (https://dejure.org/2006,4576)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 1 U 102/04 (https://dejure.org/2006,4576)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 286 ZPO, § 276 BGB, § 276aF BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 831 BGB
    Sturz eines Heimbewohners: Darlegungs- und Beweislast für Pflichtverletzung des Heimträgers

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Heimvertrag - Verkehrssicherungspflicht der Heimträgerin und Haftung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Rund-um-die-Uhr Betreuung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweispflichtigkeit des Heimbewohners für Pflichtverletzungen des Heimträgers wegen unterlassener Sturzprophylaxe; Anforderungen an die Obhutspflichten des Heimträgers zugunsten der Heimbewohner; Vertragliche Nebenpflicht und inhaltlich kongruente deliktische Pflicht ...

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Pflegeheim muss gebrechliche Bewohner nicht dauernd überwachen - Besuchsfrequenz von 30 Minuten ist nicht zu beanstanden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Obhutspflichten des Heimträgers gegenüber Alten- und Pflegeheimbewohnern

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 1 U 102/04
    Die Beklagte traf als Heimträgerin eine vertragliche Nebenpflicht und eine inhaltlich kongruente deliktische Pflicht, Frau A als Bewohnerin vor vermeidbaren Verletzungen zu schützen, und zwar auch vor solchen, die sie sich aufgrund ihrer physischen oder psychischen Defekte selbst zuzufügen drohte (vgl. BGH NJW 2005, 1937; OLG Düsseldorf ZfSch 2003, 278 f.; OLG Koblenz VersR 2003, 907 f. [juris-Rn. 10 f.]; OLG Schleswig, Urt. v. 27.9.2001 - 11 U 142/00; OLG Dresden VersR 2001, 520 f. [juris-Rn. 5]; für psychiatrische Krankenhäuser BGH VersR 2000, 1240 f. [juris-Rn. 8]; OLG Braunschweig VersR 1985, 576 f.; für ein Kind in einem Krankenhaus OLG Köln OLGR 1994, 81).

    a) Der Umstand allein, dass die Heimbewohnerin im Bereich des Pflegeheims der Beklagten gestürzt ist und sich dabei verletzt hat, erlaubt nicht den Schluss auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals (vgl. BGH NJW 2005, 1937, 1938; 2613, 2614; OLG Frankfurt am Main OLGR 2005, 904).

    Über die im Einzelfall gebotenen Sicherheitsmaßnahmen hat der Heimträger nach einer umfassenden, komplexen Interessenabwägung zu entscheiden (vgl. BGH NJW 2005, 1937, 1938).

    Dem Heimträger darf organisatorisch und wirtschaftlich nichts Unmögliches zugemutet werden, etwa eine umfassende Betreuung jedes Heimbewohners rund um die Uhr (vgl. BGH NJW 2005, 1937, 1938 f.; OLG Koblenz VersR 2003, 907 f. [juris-Rn. 34]).

    Dasjenige, was sich dem medizinischen Dienst der im Schadensfall eintrittspflichtigen Krankenkasse an Sicherungsmaßnahmen nicht aufdrängt, muss sich bei unverändertem Befund auch der Leitung eines Altenheims nicht aufdrängen (vgl. BGH NJW 2005, 1937, 1938).

  • OLG Schleswig, 17.12.2003 - 9 U 120/02

    Keine Pflichtwidrigkeit unterlassener Fixierung einer sturzgefährdeten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 1 U 102/04
    Die Pflege muss ansatzweise bezahlbar bleiben (vgl. OLG Schleswig OLGR 2004, 85 f. [juris-Rn. 9]); eine völlige Irrelevanz wirtschaftlicher Grenzen lässt sich auch aus §§ 28 Abs. 3 SGB XI und § 3 Abs. 1 HeimG nicht herleiten (vgl. BGH a. a. O.).

    Im Rahmen dieser Vertretbarkeitsprüfung ist zu berücksichtigen, ob und ggf. welche Schutzmaßnahmen der Medizinische Dienst für erforderlich gehalten hat (vgl. - weiter gehend - OLG Schleswig OLGR 2004, 85 f. [juris-Rn. 6]).

    Der Senat hat die Klägerin in beiden Berufungsverhandlungen darauf hingewiesen, dass damit ein Ursachenzusammenhang zwischen dem unterlassenen Anlegen einer Hüftschutzhose und der eingetretenen Verletzung nicht schlüssig behauptet ist (vgl. OLG Schleswig OLGR 2004, 85 f. [juris-Rn. 10]).

  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 1648/01

    Erforderlichkeit der Fixierung eines geistig verwirrten und gehbehinderten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 1 U 102/04
    Die Beklagte traf als Heimträgerin eine vertragliche Nebenpflicht und eine inhaltlich kongruente deliktische Pflicht, Frau A als Bewohnerin vor vermeidbaren Verletzungen zu schützen, und zwar auch vor solchen, die sie sich aufgrund ihrer physischen oder psychischen Defekte selbst zuzufügen drohte (vgl. BGH NJW 2005, 1937; OLG Düsseldorf ZfSch 2003, 278 f.; OLG Koblenz VersR 2003, 907 f. [juris-Rn. 10 f.]; OLG Schleswig, Urt. v. 27.9.2001 - 11 U 142/00; OLG Dresden VersR 2001, 520 f. [juris-Rn. 5]; für psychiatrische Krankenhäuser BGH VersR 2000, 1240 f. [juris-Rn. 8]; OLG Braunschweig VersR 1985, 576 f.; für ein Kind in einem Krankenhaus OLG Köln OLGR 1994, 81).

    Dem Heimträger darf organisatorisch und wirtschaftlich nichts Unmögliches zugemutet werden, etwa eine umfassende Betreuung jedes Heimbewohners rund um die Uhr (vgl. BGH NJW 2005, 1937, 1938 f.; OLG Koblenz VersR 2003, 907 f. [juris-Rn. 34]).

    Außerdem sind die Grundrechte des Heimbewohners zu achten, insbesondere Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. OLG Düsseldorf ZfSch 2003, 278, 279; OLG Koblenz VersR 2003, 907 f. [juris-Rn. 12]).

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 13 U 2/02

    Inhalt und Umfang der Obhutspflichten des Pflegepersonals in Pflegeheimen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 1 U 102/04
    Die Beklagte traf als Heimträgerin eine vertragliche Nebenpflicht und eine inhaltlich kongruente deliktische Pflicht, Frau A als Bewohnerin vor vermeidbaren Verletzungen zu schützen, und zwar auch vor solchen, die sie sich aufgrund ihrer physischen oder psychischen Defekte selbst zuzufügen drohte (vgl. BGH NJW 2005, 1937; OLG Düsseldorf ZfSch 2003, 278 f.; OLG Koblenz VersR 2003, 907 f. [juris-Rn. 10 f.]; OLG Schleswig, Urt. v. 27.9.2001 - 11 U 142/00; OLG Dresden VersR 2001, 520 f. [juris-Rn. 5]; für psychiatrische Krankenhäuser BGH VersR 2000, 1240 f. [juris-Rn. 8]; OLG Braunschweig VersR 1985, 576 f.; für ein Kind in einem Krankenhaus OLG Köln OLGR 1994, 81).

    Die Sicherungsanforderungen haben sich an der konkreten Befindlichkeit des Bewohners auszurichten (vgl. OLG Düsseldorf ZfSch 2003, 278; OLG Hamm VersR 2003, 73 f.), über die sich der Heimträger unterrichten muss, um seine Pflichten erfüllen zu können.

    Außerdem sind die Grundrechte des Heimbewohners zu achten, insbesondere Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. OLG Düsseldorf ZfSch 2003, 278, 279; OLG Koblenz VersR 2003, 907 f. [juris-Rn. 12]).

  • BGH, 20.06.2000 - VI ZR 377/99

    Sorgfaltspflichten in psychiatrischer Klinik

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 1 U 102/04
    Die Beklagte traf als Heimträgerin eine vertragliche Nebenpflicht und eine inhaltlich kongruente deliktische Pflicht, Frau A als Bewohnerin vor vermeidbaren Verletzungen zu schützen, und zwar auch vor solchen, die sie sich aufgrund ihrer physischen oder psychischen Defekte selbst zuzufügen drohte (vgl. BGH NJW 2005, 1937; OLG Düsseldorf ZfSch 2003, 278 f.; OLG Koblenz VersR 2003, 907 f. [juris-Rn. 10 f.]; OLG Schleswig, Urt. v. 27.9.2001 - 11 U 142/00; OLG Dresden VersR 2001, 520 f. [juris-Rn. 5]; für psychiatrische Krankenhäuser BGH VersR 2000, 1240 f. [juris-Rn. 8]; OLG Braunschweig VersR 1985, 576 f.; für ein Kind in einem Krankenhaus OLG Köln OLGR 1994, 81).

    Das Sicherungsgebot gilt nicht absolut (vgl. BGH VersR 2000, 1240 f.).

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 1 U 102/04
    Auch der körperlich und geistig weitgehend verfallene alte Mensch hat in gewissen Grenzen das Recht, sich unvernünftig selbst zu gefährden ("Freiheit zur Krankheit", vgl. - für einen Geisteskranken - BVerfG NJW 1998, 1774 f. [juris-Rn. 15]) und einen Rest an Eigenständigkeit und Freiheit zu erleben.
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 1 U 102/04
    Die Dokumentationslücke muss einen groben Behandlungsfehler indizieren, der als solcher die Grundlage für Beweiserleichterungen bildet (vgl. BGH NJW 1999, 3408, 3409).
  • OLG Dresden, 21.07.1999 - 6 U 882/99

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen wegen sturzbedingter Verletzung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 1 U 102/04
    Die Beklagte traf als Heimträgerin eine vertragliche Nebenpflicht und eine inhaltlich kongruente deliktische Pflicht, Frau A als Bewohnerin vor vermeidbaren Verletzungen zu schützen, und zwar auch vor solchen, die sie sich aufgrund ihrer physischen oder psychischen Defekte selbst zuzufügen drohte (vgl. BGH NJW 2005, 1937; OLG Düsseldorf ZfSch 2003, 278 f.; OLG Koblenz VersR 2003, 907 f. [juris-Rn. 10 f.]; OLG Schleswig, Urt. v. 27.9.2001 - 11 U 142/00; OLG Dresden VersR 2001, 520 f. [juris-Rn. 5]; für psychiatrische Krankenhäuser BGH VersR 2000, 1240 f. [juris-Rn. 8]; OLG Braunschweig VersR 1985, 576 f.; für ein Kind in einem Krankenhaus OLG Köln OLGR 1994, 81).
  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 23/81

    Darlegungslast bei Beweislasterleichterung des Patienten bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 1 U 102/04
    Dies ist zunächst vom Patienten schlüssig zu behaupten (vgl. BGH NJW 1983, 332).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 14 U 168/04

    Heimvertrag: Obhutspflichten des Heimbetreibers zum Schutz der körperlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 1 U 102/04
    a) Der Umstand allein, dass die Heimbewohnerin im Bereich des Pflegeheims der Beklagten gestürzt ist und sich dabei verletzt hat, erlaubt nicht den Schluss auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals (vgl. BGH NJW 2005, 1937, 1938; 2613, 2614; OLG Frankfurt am Main OLGR 2005, 904).
  • OLG Hamm, 30.04.2002 - 24 U 87/01

    Grenzen der Aufsichtspflichten des Pflegepersonals im Altenheim

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 15 U 149/00

    Schadensersatzanspruch einer öffentlich-rechtlichen Krankenkasse gegenüber einer

  • OLG Braunschweig, 14.02.1984 - 5 U 26/82

    Pflichtverletzung und Selbstgefährdung einer Patientin; Zurückweisung des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13

    Anerkennung eines Dienstunfalls - zur Frage der Verletzung einer Aufklärungs-

    Für einen Zurechnungszusammenhang zwischen einem pflichtwidrigen Unterlassen und Schaden muss die unterbliebene Handlung hinzugedacht und festgestellt werden, dass der Schaden dann nicht eingetreten wäre; die bloße Wahrscheinlichkeit des Nichteintritts genügt nicht (vgl. Schleswig-Holsteinische OLG, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 9 U 120/02 -, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Januar 2006 - 1 U 102/04 -, juris) .
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   OLG Braunschweig, 04.05.2006 - 1 U 102/04   

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OLG Braunschweig, 04.05.2006 - 1 U 102/04 (https://dejure.org/2006,40705)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04.05.2006 - 1 U 102/04 (https://dejure.org/2006,40705)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - 1 U 102/04 (https://dejure.org/2006,40705)
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   OLG Bamberg, 13.01.2005 - 1 U 102/04   

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OLG Bamberg, 13.01.2005 - 1 U 102/04 (https://dejure.org/2005,47175)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13.01.2005 - 1 U 102/04 (https://dejure.org/2005,47175)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 1 U 102/04 (https://dejure.org/2005,47175)
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   OLG Düsseldorf, 27.09.2004 - I-1 U 102/04   

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OLG Düsseldorf, 27.09.2004 - I-1 U 102/04 (https://dejure.org/2004,23308)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.2004 - I-1 U 102/04 (https://dejure.org/2004,23308)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 2004 - I-1 U 102/04 (https://dejure.org/2004,23308)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Unfallverursachung eines von der Fahrbahn über die Gegenfahrbahn nach links in ein Grundstück abbiegenden Autofahrers

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2006 - 1 U 97/06

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Kollidiert derjenige, der - wie hier unstreitig der Beklagte zu 1. - von der Fahrbahn über die Gegenfahrbahn nach links in ein Grundstück abbiegt, mit einem Fahrzeug des durchgehenden, fließenden Verkehrs - hier mit dem Pkw des Klägers -, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Unfallverursachung des Abbiegenden (vgl. Senat 1 U 102/04, Urteil vom 27.09.2004; 1 U 235/02, Urteil vom 13.10.2002; 1 U 27/01, Urteil vom 01.10.2001).
  • AG Erkelenz, 26.01.2016 - 14 C 407/15

    Haftungsverteilung beim Abbiegen in ein Grundstück und Zusammenstoß mit

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkennt einen Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Unfallverursachung des links Abbiegenden nur an, wenn es zu einer Kollision zwischen einem von der Fahrbahn über die Gegenfahrbahn nach links in ein Grundstück abbiegenden Fahrzeug und einem Fahrzeug des durchgehenden, fließenden Verkehrs kommt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2006, Az. 1 U 97/06; Urteil vom 27.09.2004, Az.: 1 U 102/04, jew. m.w.Nachw.).
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